Die Sonne ist da, der Frühling steht vor der Türe und es wird BUNT im Garten.
Der Osterhase macht sich so langsam auf den Weg und der Gewerbeverein Elzach startet mit der Osteraktion.

OSTEREIER ZÄHLEN IN DEN ELZACHER SCHAUFENSTERN!

Vom 31.03. – 19.04. – Jetzt gewinnen –

Der Osterhase hat in den Elzacher Schaufenstern eine Vielzahl von bunten Ostereiern versteckt.

Wie viele sind es nun aber? 241, 422, 648???

Macht Euch also auf den Weg und schätzt die genaue Anzahl der Ostereier.

Gewinne:

1. Platz – 250 EUR Elzacher Kärtli

Unter allen Teilnehmern verlosen wir zusätzlich mehrere Kärtli im Wert von jeweils 25 EUR.

Wie mache ich mit?

  1. Bei den teilnehmenden Betrieben sind Teilnahmekarten ausgelegt, hier kannst Du Deinen Tipp eintragen.
  2. Alternativ kannst Du Deinen Tipp auch in den Sozialen Medien bei Instagram und Facebook unter den Kommentaren abgeben.

Bei mehreren richtigen Antworten entscheidet das Los. Die Gewinner werden schriftlich von uns benachrichtigt.

Herzlichen Dank für die tatkräftige Unterstützung beim Eier bemalen an die Kinder vom Kindergarten St. Nikolaus, St. Konrad, Kinderhaus Sonnenschein, Kita Natura und die Ministranten aus Elzach.

Teilnehmende Betriebe:

Bäckerei Burger
Bäckerei-Cafe Weber
Blumen Naturelle
braun Hörgeräte GmbH & Co.KG
Betriebsstätte Elzach
Die Seifentruhe GbR
Dominik Weber GmbH & Co.KG
Malergeschäft Weber
Drogerie Fischer
Elzacher Fundgrube
Elztal-Bestattungen
Elztal-Optik Trenkle
Drechslerei Dold
Goldschmiede Thomas Landwehr
Heimatgeschichtlicher Arbeitskreis e.V.
Holzbildhauerei-Wernet
J. Haberstroh
Metzgerei Gustav Winterhalter GmbH
Metzgerei Riegger
Modegeschäft Rapp
Obere Metzgerei
Franz Winterhalter GmbH
Oschwald Wohnen und Mehr GmbH
Physiotherapie und Training
Pinocchio
Ralf Dilberger, Steinmetz-Steinbildhauerbetrieb
Rathaus Apotheke
Schätzle Wohnen und Leben e.K.
Schwarzwald-Apotheke
Stadtmühle Elzach
studioK GmbH
Sunnewirbili
Uhren und Schmuck Nierholz
V. Merkle Buchhandlung und Schreibwaren
Volk4you GmbH
Tourist I-Punkt

Markregeln 3. Kindersachenmarkt Elzach 2023

Standplatzzuteilung
Die Standzuteilung wird rechtzeitig durch den Veranstalter per E-Mail an die Verkäufer erfolgen. Die Standflächen auf dem Marktgelände sind mit den jeweiligen Standnummern beschriftet, sodass jeder Verkäufer seinen Platz auf dem Marktgelände findet. Aus organisatorischen Gründen, behalten wir uns vor, die Stände um zu verlegen.

Der Einlass zum Standaufbau erfolgt ab. 08.00Uhr am Markttag, die offizielle Marktzeit für Besucher ist von 11.00Uhr – 17.00Uhr.

Die Standgebühr wird am Markttag in Bar bezahlt.

Standplatzgröße
Die Standplatzgrößen von 3,00 x 3,00 m sind unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung behält sich der Veranstalter vor, nachträglich Zusatzgebühren zu erheben.

Standgebühren/ Verkaufstisch/ Verkaufsstand
Die Standgebühren belaufen sich auf 12 Euro pro Stand (3,00×3,00 m)

Der Verkaufstisch/e können vom Veranstalter zum Selbstkosten Preis von 7,00 €/ pro Festzeltgarnitur gemietet werden. Es können Verkaufstische und Kleiderständer selbst mitgebracht und aufgebaut werden.

Des Weiteren ist es Ihnen gestattet auf Ihrem Verkaufsstand ein Pavillon als Sonnen- oder Regenschutz aufzubauen.

Standplatzabbau
Der Abbau der Stände darf grundsätzlich nur nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen vorzeitigen Abbau genehmigen. Sollte der Verkäufer vor Beendigung der allgemeinen Öffnungszeit mit dem Abbau seines Standes beginnen, so kann ohne weitere Ankündigung ein künftiger Marktausschluss erfolgen.

Haftungsausschluss
Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Verkaufsgegenstände während des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem Verkaufsgelände erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die Angestellten oder durch die dort verkehrenden Besucher oder sonstige Umstände verursacht werden. Demnach wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Explosion, Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein Ersatz geleistet. Ebenso wenig können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden Maßnahmen oder Angaben des Veranstalters Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Veranstalter hergeleitet werden. Für die Bewachung seines Standes und seiner Verkaufsgüter während der Besuchszeiten des Marktes hat der Verkäufer selbst Sorge zu tragen. Der Verkäufer haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Verkaufsaufbau oder seine Verkaufsgüter entsteht.

Reinigung
Der Verkäufer hat nach Beendigung des Marktes seinen Platz zu säubern und nicht verkaufte Gegenstände sowie sämtlichen Müll mitzunehmen. Im und um dem Veranstaltungsort darf kein Müll hinterlassen werden. Festzeltgarnituren müssen wieder in die vorgesehen Gitterboxen eingelagert werden.

Stornierung
Stornierungen sind bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstag möglich. Wir behalten uns vor wenn Sie ihre Teilnahme nicht Frühzeitig absagen, so dass wir Ihren Stand nicht mehr weitervergeben können, werden wir Ihnen die entstandenen Kosten für die Tische und die Bereitstellung im Nachgang berechnen.

Verkaufsware
Es dürfen nur Kinder- und Babysachen, Umstandsmode, Babybedarf wie z. B. Kinderwagen oder Babytragen, Spielzeug, Kinderfahrzeuge sowie Kinderbücher zum Verkauf angeboten werden. Achte auf saubere und funktionsfähige Ware.